Ein Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben. Sein Auftrag im einzelnen umfasst:
- Beratung der die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen, mit dem Pfarrer und den Hauptamtlichen;
- Beschluss/Durchführung gemeinsamer Maßnahmen (soweit nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten);
- Beobachtung/Initiativrecht zu gesellschaftlichen Entwicklungen/Problemstellungen im Alltag;
- Vertretung der Anliegen von Katholiken in der Öffentlichkeit;
- Förderung/Koordination kath. Organisationen, Einrichtungen und freier Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit, im offenen Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde;
- Gemeindeinformation (regelmäßig schriftlich/mündlich) über Arbeit/Problemlagen der Pfarrei;
- Priorisierung/Periodisierung anstehender Aufgaben hinsichtlich Realisierung;
- Hinweise an den Bischof vor Besetzung der Pfarrstelle hinsichtlich örtlicher Situation und/oder besonderer Bedürfnisse der Gemeinde.